
Was kostet eigentlich unser Rettungsdienst?
Die Kosten des Rettungsdienstes und des Krankentransportes werden bei uns in Bayern gemäß dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz geregelt:
Eine Vereinbarung über die Höhe der Benutzungsentgelte wird getroffen von:
Diese Vereinbarung muß dann noch vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr genehmigt werden. Das Rote Kreuz muß deshalb von den Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen, Krankenversicherungen) und Selbstzahlern folgende Benutzungsentgelte verlangen:
Und Ihr Anteil ?
Der Rettungsdienst in Bayern ist für Sie an allen 365 Tagen im Jahr da. Also rund um die Uhr und überall. Jedes der über 1000 bereitstehenden Fahrzeuge ist mit bestens ausgebildetem Personal besetzt. Die Einsatzsteuerung erfolgt durch 26 Rettungsleitstellen und mehr als 290 Rettungswachen. Die Notfallrettung und der Krankentransport sind in abgelegenen Gebieten genauso gesichert, wie in den Zentren. Lebensrettende Hilfe ist somit flächendeckend und rund um die Uhr zu einheitlichen Preisen möglich. Eine gerechte und praktikable Lösung – so soll es auch bleiben.
Ihr Anteil beträgt 10% der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro.